Nach dem Abendessen informiert Sie Ihr Reiseleiter über den nächsten Tag. Er erläutert das Tagesprogramm, informiert über Essenszeiten und die notwendige Bekleidung.
Schweizer und EU-Bürger brauchen ein Visum für die Einreise nach Nepal. Dieses kann direkt bei der Einreise bezogen werden (USD 60.-). Es sind 2 Passfotos erforderlich.
Schweizer und EU-Bürger benötigen einen Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate über das Reisedatum gültig sein muss.
Bitte achten Sie auf einen ausreichenden Versicherungsschutz. Speziell empfehlenswert sind eine Annullations- und Reisezwischenfallversicherung. Im Falle einer Annullation oder vorzeitiger Rückreise können für Sie sehr hohe Kosten entstehen.
Als Reisegeld empfehlen wir Ihnen US-Dollars und Schweizer Franken, alles in kleinen Scheinen. Kreditkarten werden nur teilweise akzeptiert.
Das Trinkgeld für Sherpa-Führer und Träger ist nicht inbegriffen. Der Reiseleiter wird Sie diesbezüglich orientieren. Als Richtpreis werden etwa USD 40.- bis USD 60.- empfohlen, sofern Sie mit den Sherpas zufrieden waren.
Über die aktuellen Impfungen sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Momentan wird Hepatitis A empfohlen. Ausserdem empfehlen wir Ihnen eine kleine persönliche Reiseapotheke mitzunehmen.
Auf den Langstreckenflügen haben Sie eine Gepäcklimite von 30 kg (plus Handgepäck) pro Person. Auf den Inlandflügen ist das Gepäck auf 20 kg (plus Handgepäck) pro Person beschränkt. Deshalb haben haben wir in Kathmandu im Hotel ein Gepäckdepot eingerichtet. Sie können dort einen Teil Ihres Gepäcks deponieren.
Nehmen Sie ausreichend Filmmaterial mit. An Ort und Stelle ist dies schwierig zu bekommen und zum Teil teurer als in der Schweiz.
Die Stromspannung in Nepal ist 220 Volt. Während des Trekkings ist die Stromversorgung jedoch nur beschränkt möglich. Die Schwankungen sind sehr gross, häufig fällt der Strom ganz aus.
Die Zeitverschiebung gegenüber der Mitteleuropäischen Zeit beträgt 4¾ Stunden (Winterzeit), bzw. 3¾ Stunden (Sommerzeit).
Trotz bester Vorbereitungen kann es vorkommen, dass die Reise nicht exakt der vertraglichen Vereinbarung entspricht oder ein Schaden auftritt. In diesem Fall sind Sie angewiesen, den Mangel oder Schaden unverzüglich bei der Reiseleitung oder unserer lokalen Vertretung zu melden. Diese wird darum bemüht sein, innert kürzester Zeit den Mangel oder Schaden zu beheben. Ist ist eine Abhilfe nicht möglich oder ungenügend, so lassen Sie sich Ihre Beanstandung von der Reiseleitung schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung ist jedoch nicht berechtigt, eine Schadenersatzforderung anzuerkennen. Falls Sie einen Mangel oder Schaden nicht gemeldet haben, ist es uns nicht möglich, auf die Beanstandung einzugehen und es erlischt jeglicher Ersatzanspruch. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen.
Es ist von Vorteil, wenn Sie Ihre Wünsche und Anregungen sofort während der Reise anbringen. Sprechen Sie mit dem Reiseleiter / Bergführer, denn im Nachhinein kann nichts mehr korrigiert werden.
Mit dem Ausfüllen des Feedbackbogens helfen Sie uns, unsere Programme und Leistungen ständig zu verbessern.